Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Recht unf befasst sich mit den Regeln und Vorschriften im Bezug auf Ortsveränderungen von Personen und Gütern. Da in diesem Recht die verschiedensten rechtlichen Vorschriften und Verordnungen, wie auch das Zivil- und Strafrecht zur Anwendung kommen können, kann es nur schwer einer zusammenfassenden Gesetzgebung unterzogen werden. Demzufolge wird versucht, eine Unterscheidung dahingehend zu erreichen, in dem man nach Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des privaten Rechts einteilt. Im öffentlichen Verkehrsrecht findet man das Verkehrsverwaltungsrecht, nach dessen Kriterien zum Beispiel die Fahrerlaubnis erteilt wird (Fahrerlaubnisrecht) oder auch die Einziehung eines Führerscheins nach Gerichtsentscheid ausgeführt wird, wie auch das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht, in dem die Verkehrstraftaten wie zum Beispiel das Fahren ohne Führerschein geahndet werden oder auch die Ordnungswidrigkeiten wie Verwarnungs- und Bußgelder festgelegt sind (Falsches Parken im Halteverbot). Im privaten Verkehrsrecht ist unter anderem das Verkehrshaftungsrecht verankert, wie zum Beispiel der Anspruch auf Schadensersatz nach einem Unfall, welcher von einem anderen Verkehrsteilnehmer unter Missachtung der geltenden StVO verursacht wurde. Ebenso regelt das Verkehrsvertragsrecht die privaten Unstimmigkeiten, welche zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eines Fahrezeugs auftreten können. Um all diese Rechte einer geordneten Regelung zu unterziehen wird so das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) als typisches Ordnungsrecht vom Bundesrecht her bestimmt und von verschiedenen Behörden betraut, wie zum Beispiel der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt und auch der Staatsanwaltschaft. Für alle Bürger ist das Verkehrsrecht zur Regelung des Straßenverkehrs im täglichen Leben von immenser Bedeutung.
Unsere Leistungen im Überblick: Beratung und Vertretung bei
- zivilrechtlicher Abwicklung, Auseinandersetzung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Unfällen im Straßenverkehr
- Erteilung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
- allen Verkehrsstraftaten, insbesondere dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, der Trunkenheit im Verkehr und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort