Arbeitsrecht

Unter Arbeitsrecht versteht man das Recht, welches durch Bestimmungen und Gesetze das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebernregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Arbeitsrecht fest verankert und es umfasst alle relevanten Regeln von der Einstellung eines Mitarbeiters bis hin zu seiner Entlassung. Zwar kann ein Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber definiert, frei gestaltet sein, er unterwirft sich aber unter anderem gesetzlichen Gegebenheiten, Tarifregelungen und
Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die allesamt eingehalten werden müssen.
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist sehr undurchsichtig und komplex. Besonders für Unternehmer ist es mit einem hohen finanziellen und zeitlichem Aufwand verbunden, das Arbeitsrecht korrekt anzuwenden und sich mit rechtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsrecht sehr geschützt, jedoch ist es auch für sie schwer, einzelne Punkte und spitzfindigkeiten zu verstehen.

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

  • Individuelles Arbeitsrecht – hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert.
  • Kollektives Arbeitsrecht – hier werden rechtliche Regelung der Beziehungen zwischen Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert, dies bedeutet Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Koalitionen) oder einzelnen Arbeitgebern bzw. Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern, hierbei besonders das Thema Gesamtvereinbarungen (z.B. Tarifvertrag).

Mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Mindestlohn und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch auf neue Probleme, wie Arbeitnehmerdatenschutz und Mobbing, reagiert das BMAS mit Vorschlägen zur Modernisierung des Arbeitsrechts.

Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere bei

  • Einstellungen, Kündigungen und Abmahnungen
  • Überprüfung arbeitrechtlicher Verträge und Tarifverträge
  • Fragen über Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Regelungen von Arbeitszeit und Arbeitsschutz
  • Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Arbeitspapiere, Lohnzahlungen und Abfindungen
  • Regulierung von Arbeitsunfällen